
Freiheit, Gleichheit, Willkür
Mo., 16.03.2020
Aufgrund der rasant ansteigenden Ausbreitung des Corona Virus “Covid-19”, beschliesst der Bundesrat den Shutdown. Bis auf einige Berufszweige, welche das tägliche Überleben der Bundesbürger absichern, werden alle Anderen in die vom Bundesrat verordnete Untätigkeit verbannt. Die als Randkultur verpönte Prostitution wird untersagt.
Die staatlich verhängten Massnahmen, die mit einem Arbeitsverbot gleichzusetzen sind, fordern schon nach kurzer Zeit ihre Opfer. Geringverdiener, Niedriglöhner, Menschen ohne Rücklagen geraten zuallererst in grösste Not. Darunter auch Sexarbeiterinnen, die mit ihren Einkünften sonst eine ganze Familie ernähren müssen.
Mit Beginn des 27.04.2020, dem Tag ab dem die ersten Lockerungsmassnahmen gelten, steuert der Bund nach 6 Wochen erstmals dem wirtschaftlichen Abwärtstrend entgegen. Diejenigen, die es gerade so geschafft haben, ihre berufliche Existenz über eine so lange Zeit zu retten und nun wieder ihrer Arbeit nachgehen dürfen, sei die Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit natürlich vergönnt. Die Auswahl des Bundes hinsichtlich der Lockerungen, stossen bei den weiterhin Betroffenen auf totales Unverständnis. Die von Vorurteilen und Klischees behafteten erotischen Dienstleistungen sind weiterhin verboten.
Nach welchen Kriterien wurde hier so beliebig und unsystematisch entschieden?
Die staatlich ins Leben gerufenen Massnahmen, in Form schneller und unbürokratischer Hilfe, für all jene deren Lebensunterhalt durch Covid-19 gefährdet ist, entpuppen sich als ein Tropfen auf den heissen Stein. Viele haben bis heute keine finanzielle Unterstützung erhalten. Einige, die auserkoren wurden und einen Kredit zur Aufrechterhaltung der Liquidität bekamen, sind nun hoch verschuldet.
11.05.2020
Die Regierung erkennt teilweise(!) die dringende Notwendigkeit und lässt in einem zweiten Schritt abermals Gnade walten. Weitere Branchen dürfen unter strengen Auflagen zurück in die „Normalität“.
Die unehrenhafte Erotikbranche wird dabei abermals „vergessen“ und aufs Neue diskriminiert. Der seit Jahrhunderten tagtäglich stattfindenden Realität, nämlich Sexualität gegen Bezahlung, wird keinerlei Beachtung geschenkt.
Sexarbeiterinnen, mit ihrer in der Gesellschaft als minderwertig empfundenen Tätigkeit, bleibt selbst unter höchsten Gesundheits- und Hygienevorkehrungen, der Job per Dekret verwehrt.
Staatliche Zwangsmassnahmen vs. Eigenverantwortung
Warum so lange verbieten, statt Lösungen zu suchen, Vertrauen aufzubauen und einen Berufszweig endlich so zu akzeptieren, wie man ihn besteuert?
01.09.2020
Laut Bundesentscheid bleibt bis einschliesslich 31. August die käufliche Liebe strikt verboten. Selbst eine erotische Massage mit Handentspannung oder der Besuch bei der unberührbaren Domina sind nach wie vor untersagt. Und auch die Sexpuppe sitzt unbespasst im Bordell, weil dieses geschlossen bleiben muss. Vor dem 1.September geht nichts in der Schweiz!
Wer hier noch glaubt, der Bund könne die Lage sachlich und differenzierter beurteilen, irrt gewaltig. Vielmehr erhärtet sich ein schon länger bestehender Verdacht. Es geht um das Bestreben, den Handel mit der menschlichen Sinnlichkeit auszurotten. Den Prostitutionsgegnern, die hauptursächlich nachgeholfen haben, dass eines der ältesten Gewerbe auf der Welt den kriminellen Stempel trägt, kommt die Situation gerade Recht. Weil wir dem vorherrschenden Sittenkodex nicht entsprechen, lässt man uns am langen Arm und von langer Hand geplant schlichtweg verhungern. Schön kaschiert unter dem Deckmantel von allgemeinen Schutzmassnahmen.
08.06.2020
Jetzt, wo ein Teil des mit Arbeitsverbot belegten Erotikbusiness fast pleite oder insolvent ist, einige Clubs ihr Personal kündigen mussten, rudert man da oben einen Schritt zurück. Das neue Hoffnungsdatum wird ganz plötzlich auf den Beginn der zweiten Juniwoche vorverlegt.
Ist das längst überfällige Einsicht oder doch nur ein verkündetes Beruhigungsdatum, um die Vergnügungsbranche bei Laune zu halten?
Ihr da oben habt uns nie vertraut. Wen wundert’s da, dass wir Euch nicht glauben!