Wer zahlt die Zeche?

Veröffentlicht am 29.06.2021 15:43

Nach Mehrwertsteuerkontrollen und hiernach zumeist ermessensweise festgesetzten Steuernachforderungen (Schätzungen) durch die ESTV stehen etliche Betreiber der Erotikbranche plötzlich vor enormen Steuerschulden zuzüglich Verzugszinsen.
Streitpunkt der parallel stattfindenden rechtlichen Auseinandersetzung ist dabei in der Regel immer, ob die im Haus tätigenden Damen als selbst- oder unselbstständig anzusehen sind.


Die arbeitsrechtliche Einordnung der Sexarbeit hat der Bundesrat in seinem Bericht “Prostitution und Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung” vom 5. Juni 2015 eingehend analysiert (Ziff. 2.7.2; vgl. auch zwei Rechtsgutachten des Bundesamtes für Justiz in VPB 2/2014 vom 22.10.2014, S. 121-142). Eine eindeutige und einheitliche Einstufung ist nicht möglich, eine Qualifizierung muss in jedem konkreten Fall individuell vorgenommen werden. Fest steht, dass Sexarbeit nicht im Rahmen eines klassischen Arbeitsvertrags (gemäss Art. 319 ff. OR; SR 220) erbracht werden kann, weil dieser ein Unterordnungsverhältnis und ein Weisungsrecht des Arbeitgebers (z. B. Bordellbesitzer) voraussetzt. Aufgrund des Persönlichkeitsschutzes (Art. 27 Abs. 2 ZGB; SR 210) muss es Sexarbeitenden jederzeit möglich sein, ihre Kunden selber auszuwählen und unerwünschte Praktiken abzulehnen. Zudem könnte, je nach konkretem Sachverhalt, der Tatbestand der Förderung der Prostitution (Art. 195 StGB; SR 311.0) vorliegen. … .“ 1

Zu dieser Thematik hat sich eine Interessegruppe gebildet, die sich wie folgt an Interessierte und Betroffene wendet:

Hattest Du auch eine Mehrwertsteuerkontrolle? Bist Du auch betroffen?
Bist Du, wie viele andere auch, vom Ergebnis mehr als überrascht?! Die Folgen der meisten Verfügungen ziehen den Betroffenen den Boden unter den Füssen komplett weg und nimmt Ihnen die Existenzgrundlage.
Ohne die errechneten Beträge je verdient zu haben, sollen die Betreiber auf einmal tausende von Franken Schulden haben.
Zu diesem Thema gibt es eine spezielle Telegram Gruppe, für Jeden zugänglich:

https://t.me/joinchat/3kOjWHa6S55lZTg8
Für weitere Infos:
+41 78 662 47 93, Telegram, WhatsApp oder E-Mail: mehrwertsteuerkontrolle@gmx.ch


1 Quelle: https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20203233
Auszug aus der Stellungnahme des Bundesrates vom 01.07.2020 (unter Punkt 5)


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